Burg Feuerstein (EDQE)

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Man hatte uns ja gewarnt: “Fliegt bloß nicht nach Burg Feuerstein”. Nach zwei Jahren intensivem UL-Fliegen und manchem Flugleiter mit Komiss-Ton, sollte uns das nicht abschrecken. Warum sollte ein Flugplatz mit UL-Zulassung Probleme mit ULern haben?

Wir hatten uns mit Freunden aus der Nürnberger Gegend also auf Burg Feuerstein verabredet.

5 Minuten vor dem Platz melden wir uns zur Landung. Dann kam die kurze Gegenfrage: “Wenn Sie mit zwei Personen fliegen empfehlen wir Ihnen unseren Platz nicht anzufliegen, wir werden Sie nach der Landung wiegen”.

Das war dann auch eine klare Ansage. Nun waren wir verabredet, fliegen eine C42, hatten wenig Sprit dabei und gerade unsere Diät beendet.

Wir melden also, dass wir kein Problem sehen und bitten um Landeinfo. Das hätten wir besser nicht tun sollen. Im Gegensatz zu anderen anfliegenden Maschinen haben wir praktisch keine Landeinfo erhalten, insbesondere auch keine Info über den starken Wind quer zur Bahn.

Nach der Landung wurden wir mit den Papieren zum Turm zitiert. 3 Herren begannen dann mit dem Nachrechnen. Insgesamt ein seltsames Tribunal. Auf das Wiegen wurde dann aber doch verzichtet.

Letztlich haben sie ihr vermeintliches Ziel doch erreicht. Wir haben anschliessend diesen Platz gemieden. Es gibt jede Menge freundlichere Plätze.

März 2003 AB

Im Juli 2005 habe ich von Herrn Röder folgende “Gegendarstellung” erhalten, die ich gerne wiedergebe:

Hallo Frau Beck,

wir haben heute über ein UL-Forum von Ihrem Beitrag und Ihren „Erfahrungen“ mit unserem Flugplatz Burg Feuerstein (EDQE) gehört.

Wir denken, dass es da doch einiges gibt, was richtig gestellt werden sollte.

1. Wir haben noch nie ein UL gebeten „weiter zu fliegen“ mit der Androhung, falls dies nicht erfolgt, das UL und die Besatzung nach der Landung zu wiegen. Diese Aussage von Ihnen ist schlichtweg falsch und sollte dringend korrigiert werden.

2. Natürlich bekommt jeder, der unseren Platz anfliegt, eine Landeinfo, die auf jeden Fall die Landerichtung beinhaltet, meist auch das QNH und spätestens im Endanflug den aktuellen Wind. Es kann aber sein, dass kurz vorher jemandem z. B. die Windinfo gegeben wurde und deshalb beim nächsten Anflug darauf verzichtet wurde. Es könnte vielleicht auch sein, dass Sie es überhört haben oder vielleicht die Frequenz blockiert war. Bei rund 60.000 Bewegungen im Jahr ist die Frequenz naturgemäß stark belegt. Wenn Sie so freundlich wären, mir Kennzeichen und Datum zu nennen, würde ich dem gerne nachgehen, da bei uns, auf Anordnung des Luftamtes Nordbayern(!), der Funkverkehr auf Band aufgezeichnet wird.

3. Bei Überprüfung der Tonbandaufzeichnungen würde sich auch feststellen lassen, ob Sie auf den Turm „zitiert wurden“. Keinesfalls richtig kann aber sein, dass auf der Luftaufsichtsstelle, wie Sie schreiben, „drei Herren mit dem Nachrechnen“ begannen. Die Luftaufsichtsstelle ist zu jedem Zeitpunkt mit nur einem Beauftragten für Luftaufsicht (BfL) besetzt. Wenn sich noch weitere Personen, die sich nur zufällig auf dem Turm aufgehalten haben können, interessiert gezeigt haben sollten, ist dies möglich. Sie können dies aber nicht in offizieller Funktion gemacht haben. Ein Kontrolle der Papiere als Tribunal zu bezeichnen, ist aber sicherlich nicht die richtige Wortwahl. In meiner über 40-jährigen Praxis als Pilot und Fluglehrer hätte ich demnach schon so manches Tribunal überlebt…

4. Wenn es tatsächlich zu der von Ihnen behaupteten, zum Glück aber äußerst seltenen Überprüfung der Papiere gekommen sein sollte, ist dies ein an allen Flugplätzen normaler Vorgang. Wenig bekannt ist, dass die BfL sogar verpflichtet sind, stichprobenmäßige Kontrollen (mindestens 1% der Jahresbewegungen!) durchzuführen. Der diensttuende BfL hätte damals also lediglich die Anweisungen des Luftamtes Nordbayern ausgeführt. Wenn Sie den genauen Wortlaut dieser Anweisung übrigens unten nachlesen, werden Sie feststellen, dass wir uns nur zum Teil daran gehalten haben!

5. Da die am Feuerstein diensttuenden BfL mit der Ausführung der Behördenanweisung nicht einverstanden waren und sind, haben wir natürlich nie gewogen, nie jemanden am Weiterflug gehindert, keine Anzeigen erstattet und (s. u.) was sonst noch von uns und anderen bayerischen Verkehrslandeplätzen verlangt wurde. Wir haben, auch wenn wir uns damit über die Anweisung bewusst hinweg setzen, die anfänglich durchgeführten Kontrollen gänzlich eingestellt, da wir uns nicht zu Hilfspolizisten und Handlangern der Behörde machen lassen wollten.

6. Dass unsere Ausführungen den Tatsachen entsprechen, dafür stehen wir mit unserem Wort. Wir werden in Kürze alle Zweifler einladen, unseren Platz mit ihrem UL zu besuchen und sich selbst ein Bild von unserem Flugbetrieb zu machen. Um die Entscheidung zu erleichtern, werden wir am letzten Wochenende im Juli (30. - 31.07.05) von allen UL-Flugzeugen keine Landegebühr verlangen. Diese Befreiung von der Landegebühr ist durch das Luftamt Nordbayern freundlicherweise genehmigt worden!

Ich hoffe, dass wir mit den oben gemachten Ausführungen etwas zur Versachlichung der Tatbestände beitragen konnten und würden uns freuen, Sie demnächst erneut auf unserem Platz begrüßen zu können. In der Zwischenzeit sollten Sie vielleicht den Beitrag über unseren Flugplatz noch einmal überarbeiten!

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Röder, Schulleiter der FFF

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Text der an die Luftaufsichtsstellen verschickten Anweisung der Luftfahrtbehörde vom 18.07.2002
„Die örtlichen Luftaufsichtsstellen werden daher angewiesen, die Betreiber von Ultraleichtflugzeugen entsprechend der Bitte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen verstärkt hinsichtlich der Einhaltung der zugelassenen Höchststartmasse zu überprüfen. Hierbei sollte die Flugvorbereitung dahingehend überprüft werden, ob der Luftfahrzeugführer eine Berechnung der Startmasse (Gewicht des Ultraleichtflugzeuges lt. Flughandbuch plus mitgeführter Kraftstoffmenge plus Gewicht der mitgeführten Personen und Sachen) durchgeführt hat. Sofern diese nicht durchgeführt wurde, wäre der Luftfahrzeugführer aufzufordern, diese umgehend nachzuholen und der Luftaufsichtsstelle vorzulegen.
Sofern die zugelassene Höchststartmasse überschritten wird, ist der Start zu untersagen. Wurde bereits Flugbetrieb unter Überschreitung der Höchststartmasse durchgeführt, ist eine Verstoßmeldung vorzulegen. Sollten Zweifel an der Korrektheit der der Berechnung zugrunde liegenden Gewichtsangaben bestehen (z. B. bei ersichtlich zu niedrig angesetzten Körpergewicht der mitgeführten Personen) sind Kontrollwägungen veranlasst. „
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Fränkische Fliegerschule Feuerstein e. V.
Flugplatz Burg Feuerstein (EDQE)
D - 91320 Ebermannstadt

Ich freue mich über jede Resonanz auf meine Infoseite. Hier ist mein Standpunkt zu meiner Erfahrung, den ich wie folgt Herrn Röder mitgeteilt habe.

Hallo Herr Röder,

vielen Dank für Ihre Ausführungen zu meinem Bericht über unseren Besuch auf Burg Feuerstein.
Gerne nenne ich Ihnen das Datum unseres Besuches, sowie das Kennzeichen des UL`s:
Wir waren am 23.03.2003, so gegen 15h, mit einer C42, D-MYLL, auf Ihrem Flugplatz. Leider war der Empfang an diesem Tag genauso, wie man es auf meiner privaten Homepage „Copilotsguide“, nachlesen kann.

Ich verfolge mit dieser Seite keinerlei kommerziellen Interessen, sondern gebe anderen Ultraleicht-Interessierten lediglich die Möglichkeit, von unseren Erfahrungen auf den Plätzen die wir besuchen, zu profitieren und sich auszutauschen. Sie dürfen daher sicher sein, dass nichts hinzugedichtet oder frei erfunden wurde. Dafür stehe auch ich mit meinem Wort. Wir sind begeisterte UL - Flieger und freuen uns über jeden freundlichen Empfang. Um so mehr hat es uns erstaunt, dass wir auf Burg Feuerstein so negative Erfahrungen machen mussten und mit dem Gefühl, hier nicht Willkommen gewesen zu sein, wieder nach Hause geflogen sind.

Offensichtlich halten Sie es selbst nicht für möglich, wie an jenem Nachmittag mit uns verfahren wurde. Deshalb freuen wir uns um so mehr über Ihre Reaktion.
Gerne revidiere ich meinen Eindruck bei einem künftigen Besuch auf Ihrem Platz.

Mit freundlichen Copilotsguide – Grüssen

Angela Beck

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